Ich berate und vertrete Sie sehr gerne in sämtlichen miet- und wohnrechtlichen Angelegenheiten, ich übernehme auch die Verfassung und Überprüfung von Miet-, Pacht- und Wohnungseigentumsvertägen. Darüberhinaus kann ich selbstverständlich auch in jeglicher Art von Gerichtsverfahren (wie etwa Mietzins- und Räumungsklagen, gerichtliche Aufkündigung etc) für Sie einschreiten, wobei ich sowohl die Vertretung von Mietern bzw Wohnungseigentümern als auch von Vermietern bzw Hausverwaltungen übernehme.
Selbstverständlich werde ich für meine Klienten auch vor der Schlichtungsstelle tätig, wo unter anderen etwa die Überprüfung des Hauptmietzinses, der Betriebskostenabrechnung oder auch der vorgeschriebenen Betriebskostenpauschalraten erfolgen kann.
Ich erlebe es immer wieder, dass aufgrund einer beantragten Hauptmietzins- bzw Betriebskostenüberprüfung zum Teil mehrere tausend Euro vom Mieter erfolgreich zurückgefordert werden können. Es kommt auch wiederholt vor, dass die im Mietvertrag angegebene Quadratmeteranzahl nicht mit der tatsächlichen Größe der Wohnung übereinstimmt, sodass schon alleine aus diesem Grund nicht unerhebliche Beträge zuviel bezahlt und demnach zurückgefordert werden können.