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ERBRECHT UND VERLASSENSCHAFTSVERFAHREN

Ein weiterer Schwerpunkt meiner Kanzlei ist die rechtsfreundliche Beratung und Vertretung in erbrechtlichen Angelegenheiten. Dazu zählen neben der Errichtung von Testamenten und sonstigen letztwilligen Vefügungen auch die Abwicklung von Verlassenschaftsverfahren als Erbenmachthaber sowie die gerichtliche Durchsetzung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen.

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