EHE- UND FAMILIENECHT, SCHEIDUNGEN
Zu einem meiner Hauptaufgabengebiete zählt seit jeher die umfassende Beratung und Vertretung in sämtlichen gerichtlichen und außergerichtlichen ehe- und familienrechtlichen Angelegenheiten, wie etwa Obsorge- und Besuchrechtsverfahren, Vaterschaftsstreitigkeiten, Adoptionen, Scheidungs- und Aufteilungsverfahren und natürlich Unterhaltsstreitigkeiten.
Es wenden sich immer wieder Väter an mich, welche ihren angeblich studierenden Kindern laufend Unterhalt zahlen, jedoch freiwillig keine Nachweise hinsichtlich des Studienerfolgs (Zeugnisse etc) erhalten. In diesem Zusammenhang hat der OGH nunmehr bereits wiederholt klargestellt, dass bei Bachelor-Studien auch schon vor Ablauf der gesetzlichen Mindeststudiendauer eine eigenständige Überprüfung des Studienerfolgs möglich ist, da ansonsten ein völliger Freibrief zu Lasten des Unterhaltspflichtigen vorliegen würde.