HONORAR
Im Rahmen der ersten Besprechung erörtere ich mit meinen Klienten eingehend, welche Variante der Honorarvereinbarung im konkreten Einzelfall für den jeweiligen Klienten am wirtschaftlich sinnvollsten ist.
Ganz grundsätzlich kommen hier die Vereinbarung eines Stundensatzes, eine Abrechnung nach dem Rechtsanwaltstarif bzw eine solche nach Einzelleistungen oder etwa die Vereinbarung einer Pauschale, welche insbesondere bei der Errichtung von Verträgen sinnvoll ist, in Betracht.
Selbstverständlich wird im Rahmen des Erstgespräches auch erörtert, ob im konkreten Fall eine Rechtsschutzversicherung vorliegt. In diesem Fall kläre ich für Sie unverzüglich mit Ihrer Versicherung ab, ob bzw in welchem Umfang die entstehenden Kosten von der Versicherung getragen werden.